Friedhof und Friedhofsverwaltung
Unser aller Leben ist endlich. Haben wir zuvor unsere „Kirche im Ort“ aus verschiedenen Anlässen besucht und Gottesdienste darin gefeiert, so gehört zu einem christlichen Leben auch die Aussegnung der Verstorbenen und ein Trauergottesdienst.

Wenn Sie eine Aussegnung wünschen, nehmen Sie im Trauerfall bitte umgehend Kontakt mit dem Pastor über das Kirchenbüro auf. Nach dem Ableben eines Angehörigen ist es in unserer Kirchengemeinde üblich, für den Verstorbenen am Mittag nach dem Todestag zu läuten. Für die Trauerfeier, die vorher im Kirchenbüro und mit dem Pastor abgestimmt wird, kann der Sarg oder die Urne in der Kirche aufgebahrt werden. Diese Möglichkeit ist ausschließlich Kirchenmitgliedern vorbehalten. Dies gilt jedoch nicht für Beerdigungen. Der Friedhof ist öffentlich.
Jeder Bürger kann auf unserem Friedhof seine letzte Ruhestätte finden, ob Kirchenmitglied oder nicht.
Die Friedhofsverwaltung ist unabhängig von der Kirchengemeinde und unterliegt den staatlichen Bestattungsvorschriften. Auf unserem Friedhof werden verschiedene Grabformen angeboten. Die Friedhofsverwaltung berät Sie gern. Weitere Angaben über Nutzungsrechte sowie die aktuellen Preise erfahren Sie aus den Friedhofssatzungen und Gebührensatzungen. Diese Satzungen können Sie am Ende dieser Seite als PDF-Datei herunterladen.
Satzungsänderung vom 07.12.2022 bzgl. Baumgrabstätten
Nach Artikel 25 Absatz 3 Nr.4 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland hat der Kirchengemeinderat der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Klein Wesenberg in der Sitzung am 07.12.2022 die nachstehende Änderung der der am 28.05.2018 beschlossenen Friedhofssatzung beschlossen
Die Satzungsänderung herunterladen
Unsere Grabstätten werden angelegt als:
Wahlgrabstätten
für Särge
- Der Ort ist frei wählbar.
- Ruhezeit 30 Jahre.
- Kann im Voraus erworben werden. Es wird ein Nutzungsrecht vergeben.
Es können bis zu zwei Urnen zusätzlich, gegen Entrichtung einer Gebühr, beigesetzt werden. Dann verlängert sich die Ruhezeit für die gesamte Wahlgrabstätte.
Urnenwahlgrabstätten
- Der Ort ist frei wählbar.
- Ruhezeit 20 Jahre.
- Kann im Voraus erworben werden.
- Es wird ein Nutzungsrecht vergeben.
Es können mehrere Urnen zusätzlich, gegen Entrichtung einer Gebühr, beigesetzt werden. Dann verlängert sich die Ruhezeit für die gesamte Urnenwahlgrabstätte.
Urnengemeinschaftsanlage
für 10 Urnen
- Beisetzung im Beisein von Angehörigen.
- Ruhezeit 20 Jahre.
- Es wird kein Nutzungsrecht vergeben.
- Inkl. Namensinschrift (Vor- und Nachname), 1 x pro Jahr durch einen Steinmetz.
- Bepflanzung und Pflege durch Friedhofsträger.
Urnengrabstätten
in besonderer Lage (anonym)
- Die Beisetzung erfolgt ohne Angehörige.
- Es wird kein Nutzungsrecht vergeben.
- Ruhezeit 20 Jahre.
- Die Anlage und Unterhaltung erfolgt durch den Friedhofsträger.
Es werden Grabplatten angeboten mit Inschrift von Vorname, Name und Sterbejahr. Auftraggeber sind die Angehörigen.
Baumgrabstätte
- Für Sargbeisetzungen, Ruhezeit 30 Jahre.
- Urnenbeisetzung, Ruhezeit 20 Jahre.
- Beisetzung im Beisein von Angehörigen.
- Es wird kein Nutzungsrecht vergeben.
- Die Pflege erfolgt durch den Friedhofsträger.
Es besteht die Möglichkeit der Aufstellung einer Liegeplatte (Abmessungen: Breite 45 cm, Höhe 35 cm, Dicke: 14 cm)